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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich  
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

  2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

  3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Schmidt Photography oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

  4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Schmidt Photography ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Schmidt Photography den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

  5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmässig begrenzt.

 

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
  1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 

  2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Schmidt Photography vorgelegte Angebot, einschliesslich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich.

  3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen, muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.

  4. Gegenstand der Beauftragung von Schmidt Photography durch einen Kunden können ein Baby-Fotoshooting, ein Portrait-Fotoshooting, ein Familien-Fotoshooting, ein Hunde-Fotoshooting, generelle Aufträge im Bereich People-Fotografie etc. sein.

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
  1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

  2. Für den Fall, dass es erforderlich ist, Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Schmidt Photography berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Schmidt Photography und dem Dritten zustande.

  3. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Schmidt Photography vor Buchung zu äussern.

  4. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Schmidt Photography ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist nicht möglich.

  5. Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.

  6. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

  7. Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

  8. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

  9. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

  10. Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release ) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

  11. Der Fotograf darf den Kunden nach Rücksprache als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form. 

  12. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Schmidt Photography erhalten hat, hält sich Schmidt Photography diesen Termin für den Kunden frei.

  13. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von CHF 50.- fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Schmidt Photography einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

  14. Bei einer Stornierung des Fotoshootings bis 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Reservierungsgebühr wie oben beschrieben einbehalten. Bei einer Abmeldung weniger als 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nicht-Erscheinen des Kunden ohne Abmeldung, wird die gesamte Gebühr des Fotoshootings berechnet.

  15. Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die ausgewählten Bilder) fällig. 

  16. Kann Schmidt Photography aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Epidemie) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. Schmidt Photography wird sich wenn möglich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits, absagt, haftet Schmidt Photography nicht. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Schmidt Photography und dem Ersatzfotografen zustande.

  17. Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting durch Schmidt Photography abgesagt werden, erstattet Schmidt Photography umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ausser in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Schmidt Photography. 

 

Nutzungsrechte
  1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

  2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB ( Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive ) zu bezahlen.

  3. Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

  4. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

  5. Veränderungen des Bildmaterials von Seiten des Kunden durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.

  6. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

  7. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

  8. Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

Haftung
  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

  2. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 37) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

  3. Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

  4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

 

Honorar
  1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungstellung.

 

Allgemeine Hinweise für unsere Fotoshootings 

Als Kunde von Schmidt Photography bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

  1. Sie sollten pünktlich zum angesetzten Termin am vereinbarten Fotoshooting-Ort erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Schmidt Photography, davon im Einzelfall abzuweichen.

  2. Schmidt Photography übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

  3. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

  4. Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grundsätzlich bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.

  5. Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (Berechnung von Anfahrtskosten), im Studio oder an einem anderen Ort stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie Ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

  6. Falls das Kind oder Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.- fällig.

  7. Denken Sie bitte auch an Wechselkleidung für sich und Ihr Baby.

  8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/ die Kinder bei den Eltern.

  9. Schmidt Photography ist berechtigt, Bilder auf der eigenen Webseite, in einem Schau-Album und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook und Instagram) zu Referenzzwecken zu nutzen. Ein Widerspruch des Kunden hat nur Gültigkeit, sofern er Schmidt Photography schriftlich zugestellt wird.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältniss ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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